Die Stiftung Lebensraum setzt sich für die soziale und wirtschaftliche Besserstellung von Familien, Alleinerziehenden, Senioren und Menschen mit Behinderung ein. Gefördert werden Erbbauzins- und Mietzuschüsse sowie Zuschüsse bei Kauf, Neubau, Renovierungen und Umbaumaßnahmen von selbstgenutztem Wohnraum. So kann trotz begrenzter Mittel ein kinder-, senioren- und behindertengerechtes Zuhause gestaltet werden. Außerdem beteiligt sich die Stiftung an Familienerholung in Einrichtungen des Familienerholungswerkes der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Die Stiftung Lebensraum fördert Familien (insbesondere Familien mit mehreren Kindern), Alleinerziehende, Rentner und Menschen ab 75 Jahre sowie Menschen mit Behinderung. Wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen und es mehrere Antragsteller in vergleichbarer Ausgangsposition gibt, werden katholische Familien bevorzugt.
Voraussetzung für eine Förderung ist der Wohnsitz in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Bei Familienerholung sind auch Familien aus der Erzdiözese Freiburg förderberechtigt. Alle Förderungen der Stiftung sind einkommensabhängig und werden nachrangig zu gesetzlichen / staatlichen Leistungen gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Genauere Informationen zu Voraussetzungen und Höhe der Förderung in den einzelnen Bereichen finden Sie hier:
Die Antragstellung erfolgt über die Caritas vor Ort. Sie prüft die familiäre und finanzielle Situation der Antragsteller. Die für Sie nächstgelegene Caritas finden Sie hier:
Die Antragstellung erfolgt über die Caritas vor Ort. Sie prüft die familiäre und finanzielle Situation der Antragsteller. Die für Sie nächstgelegene Caritas finden Sie hier:
Anträge können Sie direkt über die katholischen Erbbaurechtsgeber stellen. Nötige Formulare erhalten Sie dort oder direkt hier:
Schicken Sie Anträge bitte direkt an das Familienerholungswerk der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden! Das entsprechende Formular (inkl. Adresse) finden Sie hier:
Sobald eine Mietwohnung frei ist, können Sie Bewerbungsunterlagen bei der Besichtigung von der zuständigen Wohnungsverwaltung erhalten.
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie anlässlich der Taufe keinen Gutschein erhalten haben sollten! Informationen zu den Einrichtungen des Familienerholungswerkes finden Sie hier:
Die Ehrenpatenschaft hat vor allem symbolischen Charakter und möchte die Wertschätzung der Kirche für Ehe und Familie und insbesondere die Leistung der Eltern in kinderreichen Familien zum Ausdruck bringen. Als freiwillige kirchliche Leistung (kein Rechtsanspruch!) erhält die Familie als Patenschaftsgeschenk:
Der Antrag muss von den Eltern über den zuständigen katholischen Seelsorger bei der Stiftung eingereicht werden. Nötige Formulare erhalten Sie bei den katholischen Pfarrämtern oder direkt bei uns: Bitte einfach per Mail oder per Telefon anfragen!
Für alle, die angemessenen Wohnraum zur Verfügung stellen für:
Mögliche Antragsteller:
Der Zuschuss wird üblicherweise im Gegenzug zur Einräumung von vertraglich vereinbarten, zeitlich begrenzten Wohnungsbelegungsrechten und/oder Mietpreisnachlässen gewährt. Auf diese Weise fördern wir, dass mehr Wohnraum gezielt für Familien, Alleinerziehende, Senioren und Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt wird, die begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Die Zuschusshöhe wird unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Stiftung berechnet.
Die entsprechenden Informationen erhalten Sie bei uns: Bitte einfach per Mail oder per Telefon anfragen!