Förderbereiche

Wer wird gefördert?

Die Stiftung Lebensraum fördert Familien (insbesondere Familien mit mehreren Kindern), Alleinerziehende, Rentner und Menschen ab 75 Jahre sowie Menschen mit Behinderung. Wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen und es mehrere Antragsteller in vergleichbarer Ausgangsposition gibt, werden katholische Familien bevorzugt.

Voraussetzung für eine Förderung ist der Wohnsitz in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Bei Familienerholung sind auch Familien aus der Erzdiözese Freiburg förderberechtigt. Alle Förderungen der Stiftung sind einkommensabhängig und werden nachrangig zu gesetzlichen / staatlichen Leistungen gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Genauere Informationen zu Voraussetzungen und Höhe der Förderung in den einzelnen Bereichen finden Sie hier:

unsere Förderrichtlinien (PDF, 3.71 MB)

Unsere Förderbereiche (für mehr Infos bitte anklicken)

Für folgende Förderbereiche können Sie direkt oder mit Hilfe unserer Partner einen Antrag stellen:

Mietkostenzuschuss

Rahmenbedingungen:

  • Nur bei selbstgenutztem Wohnraum möglich
  • Zusage gilt maximal 3 Jahre (danach muss ein neuer Antrag gestellt werden)
  • Nicht für Wohngeldempfänger
  • Zuschuss beträgt abhängig vom Einkommen € 0,51 bis € 2,50 pro Quadratmeter auf die ortsübliche Vergleichsmiete (in Härtefällen Ausnahmen möglich)

Wie beantragen?

Die Antragstellung erfolgt über die Caritas vor Ort. Sie prüft die familiäre und finanzielle Situation der Antragsteller. Die für Sie nächstgelegene Caritas finden Sie hier:

Adressen der Caritas Test

Baukostenzuschuss und barrierefreies Bauen

Rahmenbedingungen:

  • Für Familien in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
  • Für Erhalt oder Neubau von selbstgenutztem Wohnraum
  • Für Umbau, Renovierung und Sanierung (z.B. Heizung, Küche, Kinderzimmer) im selbstgenutzten Wohnraum
  • Rentner, Senioren sowie Menschen mit Behinderung können einen Zuschuss für barrierefreies Bauen beantragen (auch zusätzlich zum Baukostenzuschuss!)
  • Zuschüsse betragen abhängig vom Einkommen und der Anzahl der Kinder € 3.000 bis € 20.000 (barrierefreies Bauen: € 3.000 bis € 10.000)

Wie beantragen?

Die Antragstellung erfolgt über die Caritas vor Ort. Sie prüft die familiäre und finanzielle Situation der Antragsteller. Die für Sie nächstgelegene Caritas finden Sie hier:

Adressen der Caritas

Erbbauzinszuschuss

Rahmenbedingungen:

  • Für selbstgenutzten Wohnraum in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
  • Zuschüsse nur für Erbbaurechte von katholischen Erbbaurechtsgebern der Diözese Rottenburg-Stuttgart
  • Zusage gilt maximal 3 Jahre (danach muss ein neuer Antrag gestellt werden)
  • Einkommensabhängiger Zuschuss für Familien, Senioren und Rentner
  • Einkommensunabhängiger Zuschuss für Menschen mit Behinderung sowie Familien mit einem behinderten Familienmitglied
  • Baukostenzuschuss kann zusätzlich beantragt werden

Wie beantragen?

Anträge können Sie direkt über die katholischen Erbbaurechtsgeber stellen. Nötige Formulare erhalten Sie dort oder direkt hier:

Antrag auf Erbbauzinszuschuss (PDF, 255 KB)

Familienerholung

Rahmenbedingungen:

  • Für Familien in der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Erzdiözese Freiburg, vor allem für Alleinerziehende und Familien mit vielen Kindern oder behinderten Kindern
  • Nur für Familienerholung in Ferienstätten des Familienerholungswerkes der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.
  • Gefördert wird Familienerholung von mindestens 7 bis maximal 14 Tagen
  • Förderung ist nur jedes 2. Jahr möglich (Familienerholungsmaßnahmen in Kombination mit Familienbildung sowie Familien mit 4 kindergeldberechtigten Kindern oder einem behinderten Familienmitglied können jährlich gefördert werden)
  • Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig und liegt zwischen € 5 und € 20 pro Kind und Verpflegungstag

Wie beantragen?

Schicken Sie Anträge bitte direkt an das Familienerholungswerk der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden! Das entsprechende Formular (inkl. Adresse) finden Sie hier:

Antrag Familienerholung (PDF, 214 KB)

Weitere Förderbereiche unserer Stiftung

Vergünstigter Wohnraum

Rahmenbedingungen:

  • Vergünstigten Wohnraum stellen wir in unseren stiftungseigenen Mietwohnungen zur Verfügung (aktuell in Böblingen, Fellbach-Öffingen, Friedrichshafen, Horb, Lauterbach, Neckarsulm, Ravensburg, Stuttgart, Tübingen und Unterensingen)
  • Weiteren vergünstigten Wohnraum stellen wir in Wohnungen mit Belegungsrecht durch die Stiftung bereit (aktuell in Stuttgart und Esslingen)
  • die Vergünstigung wird pauschal gewährt und beträgt meist € 0,51 pro Quadratmeter auf die ortsübliche Kaltmiete
  • Wohngeldempfänger können keinen vergünstigten Wohnraum beantragen
  • Ein Mietkostenzuschuss kann zusätzlich beantragt werden

Wie beantragen?

Sobald eine Mietwohnung frei ist, können Sie Bewerbungsunterlagen bei der Besichtigung von der zuständigen Wohnungsverwaltung erhalten.

Taufgutschein

Rahmenbedingungen:

  • Für katholische Familien mit Wohnsitz in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
  • Wird anlässlich der Taufe des ersten oder zweiten Kindes und erneut bei der Taufe des dritten Kindes von der Kirchengemeinde überreicht
  • Gewährt 25% Ermäßigung bei Aufenthalten in Feriendörfern des Familienerholungswerkes der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.
  • Gutschein muss bei Buchung mitgeschickt werden
  • Gilt nur außerhalb der Sommerferien in Baden-Württemberg und bei Aufenthalten von mindestens 7 Tagen
  • Familien mit geringem Einkommen können beim Familienerholungswerk zusätzlich eine Förderung der Familienerholung in Anspruch nehmen

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie anlässlich der Taufe keinen Gutschein erhalten haben sollten! Informationen zu den Einrichtungen des Familienerholungswerkes finden Sie hier:

Webseite des Familienerholungswerks

Ehrenpatenschaft des Bischofs

Rahmenbedingungen:

  • Besondere Ehrung des Bischofs der Diözese Rottenburg-Stuttgart zur Taufe des 6. Kindes einer Familie (in Sonderfällen auch bei Mehrlingen = Drillinge oder mehr)
  • Alleinerziehende bzw. mindestens ein Ehepartner muss römisch-katholisch sein
  • Ehepaare müssen katholisch verheiratet sein
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen mindestens 6 lebende Kinder zur Familie zählen (einschließlich des Patenkindes)
  • Wird nur einmal pro Familie gewährt

Die Ehrenpatenschaft hat vor allem symbolischen Charakter und möchte die Wertschätzung der Kirche für Ehe und Familie und insbesondere die Leistung der Eltern in kinderreichen Familien zum Ausdruck bringen. Als freiwillige kirchliche Leistung (kein Rechtsanspruch!) erhält die Familie als Patenschaftsgeschenk:

  • Ein handsigniertes Bild des Bischofs
  • Entweder eine Barsumme von € 500 oder
  • einen Gutschein über € 750 für einen Ferienaufenthalt in einem der Feriendörfer des Ferienerholungswerkes der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Beides wird normalerweise vom zuständigen katholischen Seelsorger bei der Taufe feierlich überreicht.

Wie beantragen?

Der Antrag muss von den Eltern über den zuständigen katholischen Seelsorger bei der Stiftung eingereicht werden. Nötige Formulare erhalten Sie bei den katholischen Pfarrämtern oder direkt bei uns: Bitte einfach per Mail oder per Telefon anfragen!

Zuschuss für Investitionskosten

Rahmenbedingungen:

Für alle, die angemessenen Wohnraum zur Verfügung stellen für:

  • Familien mit mehr als einem Kind, insbesondere kinderreiche Familien
  • Alleinerziehende
  • Menschen mit Behinderung
  • Senioren
  • Ausländische Mitmenschen wie Geflüchtete, Vertriebene, Aussiedler

Mögliche Antragsteller:

  • Kirchengemeinden
  • Institutionelle Wohnungsbauunternehmen
  • Private Bauherrengemeinschaften

Der Zuschuss wird üblicherweise im Gegenzug zur Einräumung von vertraglich vereinbarten, zeitlich begrenzten Wohnungsbelegungsrechten und/oder Mietpreisnachlässen gewährt. Auf diese Weise fördern wir, dass mehr Wohnraum gezielt für Familien, Alleinerziehende, Senioren und Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt wird, die begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Die Zuschusshöhe wird unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Stiftung berechnet.

Wie beantragen?

Die entsprechenden Informationen erhalten Sie bei uns: Bitte einfach per Mail oder per Telefon anfragen!

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